OBERIXA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die OBERIXA SaaS-Plattform

§ 1 Anbieter, Anwendungsbereich, B2B-Beschränkung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der von OBERIXA GmbH, Adlerstr. 24, 40211 Düsseldorf („OBERIXA“), angebotenen webbasierten SaaS-Plattform OBERIXA („Plattform“) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“).

1.2 Die Plattform richtet sich ausschließlich an Kunden, die die Plattform im Rahmen ihrer gewerblichen, selbständigen beruflichen, behördlichen oder institutionellen Tätigkeit nutzen. Verbraucher sind nicht Vertragspartner dieser AGB.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn OBERIXA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn OBERIXA in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss, Order Form, Vertragsunterlagen

2.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung oder elektronische Bestätigung eines Order Forms, durch Annahme eines Angebots von OBERIXA oder durch eine sonstige von OBERIXA vorgesehene Bestellbestätigung zustande.

2.2 Das Order Form enthält die kaufmännischen Eckdaten, insbesondere Kunde, Paket, Anzahl der Objekte, Nutzer bzw. Rollen, Laufzeitbeginn, Laufzeit, Preise, Setup-Paket, Zahlungsrhythmus und besondere Vereinbarungen.

2.3 Bestandteile des Vertrags sind, soweit jeweils vereinbart oder wirksam einbezogen: (1) das Order Form, (2) individuelle Leistungsbeschreibung, Projektanlage oder SLA, (3) diese SaaS-AGB, (4) AVV einschließlich TOMs und Subunternehmerliste, soweit erforderlich, und (5) allgemeine Produktbeschreibung oder Dokumentation.

2.4 Bei Widersprüchen gehen ranghöhere Vertragsunterlagen rangniedrigeren Vertragsunterlagen vor. Individuelle Vereinbarungen im Order Form gehen diesen AGB vor.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 OBERIXA stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit Zugang zur Plattform zur technischen Unterstützung, Strukturierung, Durchführung und Dokumentation brandschutzbezogener Arbeitsprozesse bereit.

3.2 Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket, dem Order Form, der Leistungsbeschreibung und der jeweils freigeschalteten Funktionalität. Nicht ausdrücklich vereinbarte Funktionen, Integrationen, API-Anbindungen, SLA-Zusagen, Beratungsleistungen, Datenmigrationen oder Sonderanpassungen sind nicht geschuldet.

3.3 Die Plattform kann insbesondere bereitgestellte Unterlagen strukturieren und technisch analysieren, Prüfpunkte und Checklisten vorbereiten, Begehungsdaten, Fotos, Mängel, Maßnahmen und Bearbeitungsstände verwalten sowie Berichtsentwürfe und Exporte erzeugen.

3.4 OBERIXA schuldet keine bestimmte fachliche, rechtliche, behördliche, wirtschaftliche oder sicherheitstechnische Bewertung und keinen bestimmten Brandschutzstatus eines Objekts.

§ 4 Leistungsgrenzen, keine Fach- oder Rechtsberatung

4.1 OBERIXA ist ein technisches Analyse-, Dokumentations- und Strukturierungssystem für Brandschutzinformationen. Die Plattform ersetzt keine fachliche Prüfung durch qualifizierte Personen, keine Rechtsberatung, keine brandschutztechnische Beratung, keine Sachverständigenleistung und keine behördliche Prüfung.

4.2 Die Plattform trifft keine eigenständigen brandschutztechnischen, sicherheitstechnischen, baurechtlichen, arbeitsstättenrechtlichen oder sonstigen fachlichen Entscheidungen.

4.3 Aussagen, Prüfpunkte, Checklisten, Risikoeinstufungen, Fristenvorschläge, Maßnahmenvorschläge, Gefährdungsbeurteilungen, Alarm- oder Notfallpläne, Prüfungsübersichten, Berichte und sonstige Inhalte der Plattform sind technische Arbeitsgrundlagen. Sie können unvollständig, fehlerhaft, veraltet oder für den konkreten Einzelfall ungeeignet sein.

4.4 OBERIXA gibt keine Zusage, dass die Plattform rechtssichere, rechtskonforme, vollständige, behördensichere oder lückenlose Ergebnisse erzeugt.

§ 5 Entwurfs- und Freigabelogik

5.1 Alle durch die Plattform erzeugten Inhalte werden zunächst als Entwurf oder technischer Arbeitsstand bereitgestellt, soweit sie nicht ausdrücklich als vom Kunden freigegeben gekennzeichnet sind.

5.2 Die Kennzeichnung „freigegeben“ bedeutet ausschließlich, dass ein vom Kunden berechtigter Nutzer den betreffenden Inhalt innerhalb der Plattform geprüft und freigegeben hat. Sie bedeutet keine Prüfung, Bestätigung, Zertifizierung, Freigabe, fachliche Anerkennung oder behördliche Anerkennung durch OBERIXA.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche durch die Plattform vorgeschlagenen oder erzeugten Inhalte vor Verwendung, Weitergabe, Umsetzung oder Veröffentlichung eigenständig fachlich und, soweit erforderlich, rechtlich zu prüfen, zu bewerten, zu ergänzen, zu korrigieren und freizugeben.

5.4 Die Nutzung automatisch erzeugter Inhalte ohne fachliche Prüfung erfolgt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.

§ 6 Kundenverantwortung und fachliche Voraussetzungen

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Plattform nur durch geeignete, eingewiesene und, soweit erforderlich, fachkundige Personen genutzt wird.

6.2 Die Verantwortung für die Einhaltung brandschutzrechtlicher, baurechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher, organisatorischer, vertraglicher, behördlicher und sonstiger Anforderungen liegt ausschließlich beim Kunden bzw. beim Betreiber des jeweiligen Objekts und den von ihm beauftragten verantwortlichen Personen.

6.3 Die Nutzung der Plattform entbindet den Kunden nicht von Prüf-, Kontroll-, Dokumentations-, Nachweis-, Organisations-, Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten.

6.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die in der Plattform abgebildeten Rollen, Zuständigkeiten und Freigabeprozesse den tatsächlichen internen Verantwortlichkeiten entsprechen.

§ 7 Kundendaten, Unterlagen und Eingaben

7.1 Der Kunde ist für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Lesbarkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Unterlagen, Daten und Informationen verantwortlich.

7.2 Der Kunde sichert zu, zur Einstellung, Nutzung und Verarbeitung der bereitgestellten Unterlagen und Daten in der Plattform berechtigt zu sein. Dies umfasst insbesondere Rechte an Brandschutzkonzepten, Plänen, Gutachten, Fotos, Dokumentationen, Objektinformationen, Mitarbeiterdaten und sonstigen Inhalten.

7.3 Unvollständige, schlecht lesbare, veraltete, widersprüchliche oder fehlerhafte Ausgangsdaten können zu unvollständigen, fehlerhaften oder ungeeigneten Ergebnissen führen. OBERIXA übernimmt keine Verantwortung für Fehler, die auf Ausgangsdaten, Kundeneingaben oder eine unzureichende fachliche Prüfung durch den Kunden zurückzuführen sind.

7.4 Der Kunde darf keine Inhalte einstellen, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, Schadcode enthalten oder die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen können.

§ 8 Nutzerkonten, Rollen und Zugriffssicherheit

8.1 Der Kunde ist für die Einrichtung, Verwaltung und Löschung von Nutzerkonten, Rollen und Berechtigungen verantwortlich, soweit die Plattform entsprechende Administrationsfunktionen bereitstellt.

8.2 Nutzerkonten sind personenbezogen oder rollengebunden entsprechend der vereinbarten Lizenzstruktur zu verwenden und dürfen nicht unbefugt geteilt oder Dritten überlassen werden.

8.3 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde hat angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

8.4 Der Kunde informiert OBERIXA unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, kompromittierte Zugangsdaten, Sicherheitsvorfälle oder unberechtigte Zugriffe bestehen.

§ 9 Zulässige Nutzung und Nutzungsbeschränkungen

9.1 Der Kunde darf die Plattform nur im vereinbarten Umfang, für eigene interne Zwecke bzw. für die im Order Form vereinbarten Objekte, Nutzer, Rollen und Nutzungsszenarien verwenden.

9.2 Der Kunde darf die Plattform nicht überlassen, vermieten, verleihen, weiterverkaufen, als eigenes Produkt anbieten, Dritten als Service Bureau bereitstellen oder für nicht vereinbarte Mandanten, Objekte oder Endkunden nutzen, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

9.3 Der Kunde darf die Plattform nicht zurückentwickeln, dekompilieren, nachbauen, sicherheitstechnische Schutzmechanismen umgehen, automatisiert auslesen, missbräuchlich belasten oder für rechtswidrige Zwecke verwenden.

9.4 OBERIXA kann angemessene technische Nutzungsgrenzen, Fair-Use-Regeln, Volumenbegrenzungen und Sicherheitsmechanismen einsetzen, soweit diese im Order Form, der Leistungsbeschreibung oder der Dokumentation beschrieben sind oder zur Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Betriebs erforderlich sind.

§ 10 Pakete, Objekte, Nutzer, Zusatzleistungen

10.1 Paket, Anzahl lizenzierter Objekte, Nutzer, Rollen, Analysevolumen, Setup-Leistungen, Integrationen, Supportumfang und sonstige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Order Form.

10.2 Ein Objekt ist, sofern im Order Form nicht abweichend definiert, jede in der Plattform angelegte organisatorische, bauliche oder wirtschaftliche Einheit, für die Unterlagen, Prüfpunkte, Begehungen, Mängel, Maßnahmen, Berichte oder Freigaben verwaltet werden.

10.3 Zusatzobjekte, Zusatznutzer, Zusatzvolumen oder Zusatzleistungen können während der Laufzeit nach Maßgabe des Order Forms oder einer gesonderten Vereinbarung aktiviert und berechnet werden.

10.4 Eine Reduzierung gebuchter Objekte, Nutzer, Pakete oder Volumina wirkt nur zum nächsten Verlängerungszeitraum, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

§ 11 Setup, Migration, Schulung und Mitwirkung

11.1 Setup-, Migrations-, Schulungs-, Branding-, Integrations- und Go-Live-Leistungen schuldet OBERIXA nur im vereinbarten Umfang.

11.2 Der Kunde hat die für Setup, Migration, Schulung, Integration und Betrieb erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.

11.3 Verzögert sich eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder die aus der Sphäre des Kunden stammen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. OBERIXA kann hierdurch entstehenden Mehraufwand nach Vereinbarung oder nach den vereinbarten Tagessätzen abrechnen.

11.4 Eine Datenmigration umfasst nur die im Order Form beschriebenen Datenbestände und Qualitätsprüfungen. Datenbereinigung, fachliche Validierung, strukturierte Aufbereitung oder rechtliche Prüfung von Altdaten sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.

§ 12 Verfügbarkeit, Wartung, Weiterentwicklung

12.1 OBERIXA stellt die Plattform mit angemessener Sorgfalt bereit. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn sie in einem SLA ausdrücklich vereinbart ist.

12.2 OBERIXA darf Wartungsarbeiten, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen und Weiterentwicklungen durchführen. Vorhersehbare erhebliche Einschränkungen wird OBERIXA nach Möglichkeit rechtzeitig ankündigen.

12.3 Vorübergehende Einschränkungen können sich insbesondere aus Wartung, Updates, technischen Störungen, höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Ausfällen von Drittanbietern, Sicherheitsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergeben.

12.4 OBERIXA darf Funktionen weiterentwickeln, ändern, ersetzen oder einstellen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt oder aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder produktbezogenen Gründen erforderlich ist.

§ 13 Support und Service Level

13.1 OBERIXA erbringt Support im Umfang des gebuchten Pakets und der vereinbarten Supportbedingungen.

13.2 Ohne gesondertes SLA schuldet OBERIXA keine bestimmten Reaktions-, Bearbeitungs-, Wiederherstellungs- oder Verfügbarkeitszeiten.

13.3 Supportanfragen sind über die von OBERIXA benannten Kommunikationskanäle einzureichen und müssen eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, betroffene Nutzer, betroffene Objekte, Schritte zur Reproduktion und relevante Screenshots oder Protokolle enthalten, soweit zumutbar.

13.4 Störungen, die durch Kundensysteme, Kundendaten, Drittsoftware, unzureichende Internetverbindung, Fehlbedienung, nicht unterstützte Browser oder nicht vereinbarte Integrationen verursacht werden, fallen nicht unter den geschuldeten Standardsupport.

§ 14 Vergütung, Abrechnung und Zahlung

14.1 Vergütung, Setup-Entgelte, laufende Entgelte, Zusatzentgelte, Zahlungsrhythmus, Zahlungsmethode und etwaige Rabatte ergeben sich aus dem Order Form. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

14.2 Laufende Entgelte werden, sofern nicht abweichend vereinbart, monatlich im Voraus ab Laufzeitbeginn berechnet. Setup-Entgelte werden zu Vertragsbeginn fällig.

14.3 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Order Form nichts Abweichendes vereinbart ist.

14.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann OBERIXA nach angemessener Mahnung und Fristsetzung den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise sperren, soweit die Sperrung verhältnismäßig ist und berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt werden. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt.

§ 15 Preisanpassungen

15.1 Während der im Order Form vereinbarten Mindestlaufzeit bleiben die vereinbarten Grundpreise fest, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

15.2 OBERIXA kann Preise für Verlängerungszeiträume mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten vor Beginn des Verlängerungszeitraums anpassen. Die Anpassung muss sachlich nachvollziehbar sein, insbesondere wegen geänderter Betriebs-, Personal-, Hosting-, Lizenz-, Sicherheits-, Compliance- oder Drittanbieter-Kosten oder wegen erweitertem Leistungsumfang.

15.3 Ist der Kunde mit einer angekündigten Preisanpassung nicht einverstanden, kann er den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisanpassung zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Hierauf weist OBERIXA in der Ankündigung hin.

§ 16 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

16.1 Laufzeitbeginn, Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Order Form.

16.2 Soweit im Order Form nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

16.3 Während der jeweiligen Laufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

16.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung erheblich verletzt oder die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

16.5 OBERIXA kann insbesondere außerordentlich kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist, die Plattform missbräuchlich nutzt, Sicherheitsrisiken verursacht oder Rechte von OBERIXA oder Dritten erheblich verletzt.

§ 17 Demo-, Test- und Pilotnutzung

17.1 Demo-, Test- oder Pilotzugänge dienen der Erprobung der Plattform und können zeitlich, funktional, volumenmäßig oder inhaltlich beschränkt sein.

17.2 Der Kunde darf in Demo- oder Testzugänge keine personenbezogenen Echtdaten, vertraulichen Kundendaten oder sicherheitsrelevanten Produktivdaten hochladen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und datenschutzrechtlich abgesichert ist.

17.3 OBERIXA kann Demo- oder Testdaten nach Ablauf des Testzeitraums löschen und Funktionen ändern, beschränken oder deaktivieren, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

17.4 Produktivnutzung, Produktivdaten, verbindliche Berichte oder produktive Freigaben sind im Rahmen einer reinen Demo- oder Testnutzung nicht geschuldet.

§ 18 Sperrung und Sicherheitsmaßnahmen

18.1 OBERIXA kann den Zugang zur Plattform ganz oder teilweise vorübergehend sperren oder beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsrisiken, Angriffe, rechtswidrige Inhalte, erhebliche Vertragsverletzungen oder eine Gefährdung der Plattform, anderer Kunden oder Dritter bestehen.

18.2 OBERIXA wird die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen, die Sperrung auf das erforderliche Maß beschränken und den Kunden nach Möglichkeit vorab oder unverzüglich nachträglich informieren.

18.3 Der Kunde bleibt verpflichtet, angemessene eigene Sicherungs-, Export-, Dokumentations- und Notfallmaßnahmen zu treffen, soweit diese für seine Betriebs- und Nachweispflichten erforderlich sind.

§ 19 Rechte an der Plattform

19.1 OBERIXA und ihre Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, Benutzeroberfläche, Datenbankstruktur, Dokumentation, Prüflogiken, Modellen, Workflows, Templates, Know-how, Marken, Kennzeichen und sonstigen Schutzrechten, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist.

19.2 Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vereinbarten Umfang zu nutzen.

19.3 Der Kunde darf Hinweise auf Rechte, Urheber, Marken, technische Schutzmaßnahmen oder sonstige Kennzeichnungen nicht entfernen, verändern oder verdecken.

§ 20 Rechte an Kundendaten und generierten Inhalten

20.1 Kundendaten, hochgeladene Unterlagen und vom Kunden eingegebene Inhalte verbleiben im Verhältnis der Parteien beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

20.2 Der Kunde räumt OBERIXA für die Vertragslaufzeit die zur Bereitstellung, Sicherung, Analyse, Verarbeitung, Anzeige, Speicherung, Übermittlung, Unterstützung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung der Plattform technisch erforderlichen Nutzungsrechte an Kundendaten ein.

20.3 Berichte, Exporte, Prüflisten und sonstige durch die Plattform aus Kundendaten erzeugte Ergebnisse darf der Kunde für eigene Zwecke im vereinbarten Umfang nutzen. Rechte von OBERIXA an der Plattform, ihren Logiken, Templates und allgemeinen Strukturen bleiben unberührt.

20.4 Eine Nutzung von Kundendaten zu Trainings-, Analyse- oder Produktverbesserungszwecken außerhalb der Vertragserfüllung erfolgt nur, soweit sie anonymisiert oder aggregiert ist und keinen Rückschluss auf den Kunden, dessen Objekte oder betroffene Personen zulässt, oder soweit der Kunde gesondert zugestimmt hat.

§ 21 Datenexport und Löschung nach Vertragsende

21.1 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde Daten nach Maßgabe der verfügbaren Exportfunktionen exportieren. Der Kunde ist für rechtzeitige Exporte und eigene Aufbewahrungspflichten verantwortlich.

21.2 Nach Vertragsende wird OBERIXA dem Kunden für einen angemessenen Zeitraum, regelmäßig 30 Tage, Zugriff auf verfügbare Exportfunktionen gewähren, sofern keine berechtigten Gründe entgegenstehen und der Kunde seine Zahlungspflichten erfüllt hat.

21.3 Nach Ablauf des Exportzeitraums darf OBERIXA Kundendaten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweisinteressen oder datenschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen.

21.4 Einzelheiten zu Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten im Auftrag richten sich zusätzlich nach dem AVV.

§ 22 Datenschutz, AVV, Subunternehmer

22.1 Die Parteien halten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften ein.

22.2 Soweit OBERIXA personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Der AVV, die TOMs und die Subunternehmerliste sind insoweit Bestandteil des Vertrags.

22.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten, für die Erteilung rechtmäßiger Weisungen, für Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen und für die Prüfung, ob besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden dürfen, verantwortlich.

22.4 Die Plattform ist grundsätzlich nicht für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO vorgesehen. Insbesondere dürfen Gesundheitsdaten nur verarbeitet werden, wenn dies zuvor ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde und die hierfür erforderlichen technischen, organisatorischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

22.5 OBERIXA verarbeitet eigene Vertrags-, Account-, Abrechnungs-, Kommunikations- und Supportdaten als Verantwortlicher nach Maßgabe der einschlägigen Datenschutzhinweise.

§ 23 KI-, OCR- und Analysefunktionen

23.1 Soweit die Plattform KI-, OCR-, Machine-Learning- oder sonstige automatisierte Analysefunktionen nutzt, dienen deren Ergebnisse ausschließlich der technischen Unterstützung und Strukturierung von Arbeitsprozessen.

23.2 Der Kunde darf solche Ergebnisse nicht ungeprüft als verbindliche Entscheidung, fachliche Feststellung, rechtliche Bewertung, behördliche Erfüllung oder Sicherheitsfreigabe verwenden.

23.3 Der Kunde informiert OBERIXA vorab, wenn er die Plattform in einem regulierten, sicherheitskritischen oder sonst rechtlich besonders sensiblen Kontext einsetzen will, der über die vereinbarte Nutzung hinausgeht oder besondere Compliance-Anforderungen auslösen kann.

23.4 Soweit nach anwendbarem Recht Transparenz-, Dokumentations-, Kontroll- oder menschliche Aufsichtspflichten für automatisierte oder KI-gestützte Systeme bestehen, wirken die Parteien im jeweils erforderlichen und zumutbaren Umfang zusammen. Die fachliche und organisatorische Letztverantwortung des Kunden bleibt unberührt.

§ 24 Vertraulichkeit

24.1 Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

24.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Produktpläne, Preise, Kundendaten, Objektinformationen, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten und nicht öffentlich bekannte Vertragsinhalte.

24.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Pflicht offenzulegen sind.

24.4 Die Parteien verpflichten Mitarbeiter, Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, angemessen zur Vertraulichkeit.

§ 25 Mängel und Gewährleistung

25.1 OBERIXA wird wesentliche Mängel der Plattform nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB innerhalb angemessener Frist beheben, sofern der Kunde den Mangel nachvollziehbar beschreibt und OBERIXA dessen Untersuchung ermöglicht.

25.2 Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Einschränkung auf Kundendaten, Kundensysteme, Drittsoftware, Internetverbindungen, Fehlbedienung, nicht unterstützte Umgebungen, nicht vereinbarte Integrationen oder eine Nutzung entgegen diesen AGB zurückzuführen ist.

25.3 OBERIXA übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Anwendbarkeit oder fachliche Eignung automatisiert erzeugter Inhalte für einen konkreten Einzelfall.

25.4 Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform vereinbart werden.

§ 26 Haftung

26.1 OBERIXA haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

26.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OBERIXA nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

26.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

26.4 Die Haftung für Datenverlust ist, außer in Fällen nach Ziffer 26.1, auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und risikoadäquater Datensicherung, Export- und Dokumentationspraxis des Kunden entstanden wäre.

26.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter, Organe, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von OBERIXA.

26.6 Die vorstehenden Regelungen ändern nicht die Leistungsgrenzen nach §§ 4 und 5. OBERIXA haftet insbesondere nicht dafür, dass der Kunde automatisch erzeugte Inhalte ungeprüft verwendet oder eigene Prüf-, Betreiber-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten nicht erfüllt.

§ 27 Freistellung

27.1 Der Kunde stellt OBERIXA von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass Kundendaten, Kundeneingaben, hochgeladene Unterlagen, eine Nutzung entgegen diesen AGB oder eine ungeprüfte Verwendung generierter Inhalte Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig sind.

27.2 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. OBERIXA informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse oder Vergleiche abgeben, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

§ 28 Höhere Gewalt und Drittstörungen

28.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen, insbesondere Naturereignissen, Krieg, Terror, Arbeitskampf, behördlichen Maßnahmen, Strom- oder Netzausfällen, Ausfällen von Telekommunikationsnetzen oder schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen ohne Verschulden der betroffenen Partei.

28.2 OBERIXA haftet nicht für Störungen, die auf vom Kunden eingesetzten Drittprodukten, Drittintegrationen, Kundensystemen, Internetzugängen oder nicht von OBERIXA beherrschbaren Diensten beruhen, soweit OBERIXA die Störung nicht zu vertreten hat.

§ 29 Referenznennung

29.1 OBERIXA darf den Kunden nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz nennen, Logos verwenden oder Fallstudien veröffentlichen.

29.2 Eine erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig erstellte Materialien sind innerhalb angemessener Übergangsfristen anzupassen.

§ 30 Änderungen dieser AGB

30.1 OBERIXA kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen geänderter Rechtslage, Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen, Produktänderungen oder zur Schließung von Regelungslücken.

30.2 OBERIXA wird dem Kunden Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen, wenn OBERIXA in der Mitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hinweist.

30.3 Widerspricht der Kunde fristgerecht, gelten die bisherigen AGB fort. OBERIXA kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt kündigen, wenn die Fortführung zu unveränderten Bedingungen unzumutbar ist.

30.4 Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten, Preise oder Laufzeiten richten sich vorrangig nach Order Form, Preisanpassungsklausel oder individueller Vereinbarung.

§ 31 Schlussbestimmungen

31.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

31.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von OBERIXA. OBERIXA bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

31.3 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend vereinbart, der Sitz von OBERIXA.

31.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.

31.5 Änderungen und Ergänzungen des Order Forms bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben Vorrang.