
Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Im Brandfall verhindern sie die Ausbreitung von Feuer und Rauch und tragen dazu bei, Flucht- und Rettungswege länger nutzbar zu halten. Gleichzeitig schützen sie angrenzende Gebäudebereiche und erleichtern der Feuerwehr ihre Arbeit.
Dennoch zeigen Brandschutzbegehungen immer wieder, dass Brandschutztüren zu den am häufigsten beanstandeten Einrichtungen gehören. Oft entstehen Mängel nicht durch technische Defekte, sondern durch den täglichen Gebäudebetrieb.
Brandschutztüren trennen Brandabschnitte voneinander. Je nach Ausführung erfüllen sie Anforderungen aus der DIN 4102 beziehungsweise aus den heute geltenden europäischen Klassifizierungen nach DIN EN 13501. Maßgeblich sind außerdem die objektspezifische Baugenehmigung, das Brandschutzkonzept und die jeweiligen Herstellerangaben. Im Normalbetrieb fallen sie häufig kaum auf. Im Brandfall übernehmen sie jedoch eine entscheidende Aufgabe: Sie schließen selbstständig und verhindern, dass sich Feuer und insbesondere Rauch ungehindert im Gebäude ausbreiten.
Schon wenige Minuten können darüber entscheiden, ob Menschen ein Gebäude sicher verlassen können oder nicht.
Deshalb müssen Brandschutztüren jederzeit funktionsfähig sein.
Ausbreitung in angrenzende Bereiche verhindern.
Rettungswege länger nutzbar halten.
Die Tür muss zuverlässig ins Schloss fallen.
Kontrolle und Mängelbeseitigung dokumentieren.
Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Brandschutztüren dauerhaft betriebsbereit bleiben. Dazu gehört insbesondere,
Gerade in größeren Gebäuden empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle im Rahmen von Brandschutzbegehungen.
Praxishinweis: Viele Mängel an Brandschutztüren entstehen nicht durch Defekte, sondern durch den Alltag im Gebäude – etwa durch Keile, abgestellte Gegenstände oder nicht geregelte Verantwortlichkeiten.
Sofern Brandschutztüren mit Feststellanlagen ausgestattet sind, müssen auch diese regelmäßig geprüft, instand gehalten und entsprechend dokumentiert werden. Ergänzend können je nach Objekt Anforderungen aus der Landesbauordnung, der Sonderbauverordnung, aus behördlichen Auflagen oder aus Arbeitsschutzregeln wie der ASR A2.2 relevant sein.
Deshalb müssen technische Prüfung und organisatorische Kontrolle zusammen betrachtet werden.Brandschutztüren müssen im Gebäudebetrieb eindeutig erkennbar sein. Hinweise wie „verkeilen, feststellen, festbinden verboten“ unterstützen die tägliche Nutzung und machen deutlich, dass die Tür ihre Schutzfunktion nur erfüllen kann, wenn sie nicht unzulässig offen gehalten wird.
In der Praxis treten immer wieder dieselben Probleme auf.
Bei Brandschutzbegehungen zählen blockierte oder unzulässig offen gehaltene Brandschutztüren zu den häufigsten organisatorischen Mängeln. Bereits wenige Minuten früher Raucheintritt können die Selbstrettung erheblich erschweren, insbesondere wenn Flucht- und Rettungswege betroffen sind.
Der häufigste Mangel ist das dauerhafte Offenhalten der Tür durch Keile, Holzstücke, Eimer oder andere Gegenstände.
Dadurch kann sich die Tür im Brandfall nicht schließen und verliert ihre Schutzfunktion vollständig.
Türschließer sind beschädigt, falsch eingestellt oder außer Betrieb.
Schließt die Tür nicht vollständig, kann Rauch bereits in der frühen Brandphase in benachbarte Bereiche eindringen.
Risse, Verformungen oder nachträgliche Veränderungen können die Feuerwiderstandsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.
Auch kleinere Beschädigungen sollten daher überprüft werden.
Nachträglich eingebaute Kabel, Bohrungen oder Anbauteile können die Zulassung der Brandschutztür beeinträchtigen.
Änderungen dürfen grundsätzlich nur entsprechend den Herstellervorgaben erfolgen.
Abgestellte Möbel, Kartons oder andere Gegenstände verhindern häufig das vollständige Schließen der Tür.
Bereits kleine Hindernisse können die Schutzwirkung erheblich einschränken.
Keile oder Gegenstände halten die Tür offen.
Die Tür schließt nicht selbstständig.
Türblatt, Zarge oder Dichtungen sind beschädigt.
Bohrungen, Kabel oder Anbauteile beeinträchtigen die Zulassung.
Möbel oder Kartons verhindern das vollständige Schließen.
Mängel und Maßnahmen sind nicht nachvollziehbar.
Die folgenden Bilder zeigen typische Bestandteile, die bei der Kontrolle von Brandschutztüren relevant sein können.




Eine strukturierte Kontrolle umfasst unter anderem folgende Punkte:
Bei einer Brandschutzbegehung sollte geprüft werden, ob Typenschild, Kennzeichnung und gegebenenfalls Prüfplaketten vorhanden und lesbar sind. Sie liefern wichtige Informationen zur Tür, zur Ausführung und zu durchgeführten Kontrollen.


Jede Kontrolle sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält unter anderem:
Nur so lässt sich später nachvollziehen, welche Maßnahmen durchgeführt wurden.
Im Rahmen einer Brandschutzbegehung wurde festgestellt, dass mehrere Brandschutztüren dauerhaft mit Keilen offen gehalten wurden, um den täglichen Personenverkehr zu erleichtern.
Die Mängel wurden fotografisch dokumentiert, priorisiert und den verantwortlichen Personen zugewiesen. Nach Entfernung der Keile und einer Unterweisung der Beschäftigten wurde die ordnungsgemäße Funktion erneut geprüft und dokumentiert.
Dieses Beispiel zeigt, dass viele Brandschutzmängel mit einfachen organisatorischen Maßnahmen behoben werden können.
Gerade in größeren Gebäuden oder bei mehreren Standorten wird die Dokumentation schnell unübersichtlich.
Digitale Lösungen ermöglichen es,
Dadurch entsteht eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Prozesses.
Die konkreten Anforderungen an Brandschutztüren ergeben sich aus dem jeweiligen Objekt, der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept, Herstellerangaben, Zulassungen sowie den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorgaben.
Änderungen an Brandschutztüren sollten nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Maßgeblich sind insbesondere die Herstellerangaben und die Anforderungen aus der jeweiligen Zulassung beziehungsweise Verwendbarkeitsnachweisen.
Brandschutztüren gehören zu den wichtigsten Sicherheitseinrichtungen eines Gebäudes. Ihre Schutzwirkung ist jedoch nur gewährleistet, wenn sie jederzeit funktionsfähig sind und regelmäßig kontrolliert werden.
Regelmäßige Brandschutzbegehungen, eine vollständige Dokumentation sowie die konsequente Nachverfolgung festgestellter Mängel helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und den sicheren Gebäudebetrieb dauerhaft sicherzustellen.
Eine digitale Dokumentation unterstützt Betreiber zusätzlich dabei, alle Kontrollen, Maßnahmen und Nachweise übersichtlich und revisionssicher zu verwalten.
Ja. Betreiber müssen sicherstellen, dass Brandschutztüren dauerhaft funktionsfähig bleiben und ihre Schutzwirkung jederzeit erfüllen können.
Eine pauschale Frist gilt nicht für jedes Objekt. Das Intervall richtet sich nach Nutzung, Gefährdung, Brandschutzkonzept, behördlichen Auflagen und betrieblichen Abläufen. In der Praxis empfiehlt sich die Kontrolle im Rahmen regelmäßiger Brandschutzbegehungen.
Nur wenn sie mit einer dafür zugelassenen Feststellanlage ausgestattet ist. Das Offenhalten mit Keilen, Bändern, Möbeln oder anderen Gegenständen ist unzulässig.
Grundsätzlich nicht ohne Prüfung und Freigabe. Veränderungen können die Zulassung oder die Verwendbarkeit der Brandschutztür beeinträchtigen. Maßgeblich sind die Herstellerangaben und die jeweiligen Nachweise.
Je nach Art des Mangels sollten Instandsetzungen durch fachkundige Unternehmen oder entsprechend autorisierte Personen erfolgen, damit die Schutzfunktion der Tür erhalten bleibt.
Ja. Feststellungen sollten mit Beschreibung, Foto, Ort, Bewertung, Verantwortlichkeit, Frist und Nachweis der Mängelbeseitigung dokumentiert werden.
Eine allgemeingültige Frist lässt sich nicht sicher nennen. Dokumentationen sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie sie für den Nachweis ordnungsgemäßer Betreiberpflichten erforderlich sein können.
TÜV-zertifizierter Brandschutzbeauftragter
Dieser Beitrag wurde von einem TÜV-zertifizierten Brandschutzbeauftragten erstellt und vermittelt praxisnahes Fachwissen zu Betreiberpflichten, Brandschutzbegehungen, Dokumentation und der digitalen Mängelverfolgung im vorbeugenden Brandschutz.
OBERIXA unterstützt Betreiber dabei, Brandschutztüren objektbezogen zu prüfen, Mängel mit Fotos zu dokumentieren und Maßnahmen bis zur Beseitigung systematisch zu verfolgen.
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