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Anlagentechnischer Brandschutz

Feuerlöscher prüfen

08. Juli 20269 Min. Lesezeit
Feuerlöscher prüfen

Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Im Brandfall ermöglichen sie die Bekämpfung von Entstehungsbränden bereits in der Anfangsphase und können dadurch Menschenleben retten sowie erhebliche Sachschäden verhindern.

Damit Feuerlöscher ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen können, müssen sie regelmäßig geprüft, instand gehalten und dokumentiert werden. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Feuerlöscher jederzeit einsatzbereit sind und den geltenden Anforderungen entsprechen.

Dieser Beitrag erläutert die Betreiberpflichten, typische Prüfintervalle, häufige Mängel sowie die Bedeutung einer nachvollziehbaren Dokumentation.

Warum müssen Feuerlöscher regelmäßig geprüft werden?

Ein Feuerlöscher, der im Ernstfall nicht funktioniert, erfüllt seine Schutzfunktion nicht.

Gründe hierfür können unter anderem sein:

  • Druckverlust,
  • beschädigte Schläuche,
  • defekte Sicherungen,
  • Korrosion,
  • fehlende Plomben,
  • abgelaufenes Löschmittel,
  • mechanische Beschädigungen.

Viele dieser Mängel sind von außen kaum erkennbar und werden erst im Rahmen einer fachgerechten Prüfung festgestellt.

Feuerlöscher mit Verhalten-im-Brandfall-Aushang, Löschdecke und Verbandkasten
Praxisbeispiel: Feuerlöscher, Löschdecke, Verbandkasten und Aushang „Verhalten im Brandfall“. Bei einer Begehung wird nicht nur das Gerät selbst, sondern auch die Umgebung und die Kennzeichnung kontrolliert.
Vom Feuerlöscher zur nachvollziehbaren Dokumentation
1
Feuerlöscher
2
Kontrolle
3
Prüfung
4
Dokumentation
5
Nachweis

Welche Pflichten haben Betreiber?

Betreiber müssen sicherstellen, dass ausreichend geeignete Feuerlöscher vorhanden sind und sich jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.

Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Feuerlöscher jederzeit funktionsfähig, zugänglich und entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in ausreichender Anzahl vorhanden sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • regelmäßige Sichtkontrollen,
  • fristgerechte Wartung,
  • Prüfung durch eine befähigte Person,
  • unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel,
  • vollständige Dokumentation.

Die konkreten Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, der DGUV Information 205-023 „Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“, der DIN 14406-4-4, Herstellerangaben sowie aus der Baugenehmigung und dem objektspezifischen Brandschutzkonzept.

Je nach Gebäudeart können zusätzlich bauordnungsrechtliche Anforderungen, Sonderbauvorschriften oder behördliche Auflagen relevant sein.

Relevante Grundlagen im Überblick
ArbeitsstättenverordnungGrundlage für Schutzmaßnahmen in Arbeitsstätten.
ASR A2.2Technische Regel zu Maßnahmen gegen Brände.
DGUV Information 205-023Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten; praxisnahe Hinweise zur Ausstattung und Organisation.
DIN 14406-4Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher und Anforderungen an die fachgerechte Prüfung.
HerstellerangabenVorgaben zu Wartung, Prüffristen und Einsatzbedingungen.
BrandschutzkonzeptObjektbezogene Anforderungen an Standorte und Ausstattung.

Brandklassen und geeignete Feuerlöscher

Die Auswahl des Feuerlöschers muss zur vorhandenen Brandgefährdung passen. Nicht jedes Löschmittel ist für jede Brandklasse geeignet.

Brandklasse Typische brennbare Stoffe Geeignete Löschmittel
A feste Stoffe, z. B. Holz, Papier, Textilien Wasser, Schaum, Pulver
B flüssige oder flüssig werdende Stoffe, z. B. Benzin, Lacke, Kunststoffe Schaum, CO₂, Pulver
C gasförmige Stoffe Pulver
D Metalle, z. B. Magnesium oder Aluminiumspäne Metallbrandlöscher
F Speiseöle und Speisefette Fettbrandlöscher
Wichtiger Praxishinweis: Ein falsches Löschmittel kann im Brandfall wirkungslos sein oder die Situation verschärfen. Besonders Fettbrände dürfen nicht mit ungeeigneten Löschmitteln bekämpft werden.

Standort, Kennzeichnung und Zugänglichkeit

Feuerlöscher müssen im Ernstfall schnell auffindbar und erreichbar sein. Deshalb gehören Standortkennzeichnung, freie Zugänglichkeit und eine zur Nutzung passende Platzierung zu den wichtigsten Prüfpunkten.

Gekennzeichneter Feuerlöscherstandort im Flur
Gekennzeichneter StandortStandortkennzeichnung und freie Erreichbarkeit erleichtern den schnellen Zugriff im Brandfall.
Feuerlöscherstandort in einer Tagespflege-Küche
Standort im KüchenbereichAuch in Küchen- oder Aufenthaltsbereichen muss der Feuerlöscher sichtbar, erreichbar und passend ausgewählt sein.

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik regelmäßig instand zu halten. In der Praxis erfolgt die Instandhaltung bei den meisten tragbaren Feuerlöschern im Regelfall alle zwei Jahre, sofern Hersteller oder besondere Einsatzbedingungen keine kürzeren Intervalle vorgeben.

Zusätzlich sollten Betreiber regelmäßige Sichtkontrollen durchführen.

Prüfung / KontrolleTypisches Intervall
Sichtkontrolle durch Betreiberregelmäßig, objektabhängig
Fachgerechte Prüfung tragbarer Feuerlöscherin der Regel mindestens alle 2 Jahre
Kontrolle nach Nutzung oder Beschädigungunverzüglich
Sonderfälle / besondere Einsatzbedingungennach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung
Instandhaltungs- und Prüfnachweis auf einem Feuerlöscher
InstandhaltungsnachweisDie Plakette zeigt durchgeführte und nächste Instandhaltung. Sie sollte bei jeder Begehung geprüft werden.
Nahaufnahme einer Prüfplakette auf einem Feuerlöscher
Nächste InstandhaltungDie Angabe zur nächsten Instandhaltung ist ein wichtiger Hinweis für die Fristenkontrolle.

Praxishinweis: Bei Brandschutzbegehungen gehören fehlende oder überfällige Feuerlöscher sowie zugestellte Standorte regelmäßig zu den häufigsten organisatorischen Mängeln.

Nicht selten sind Feuerlöscher zwar vorhanden, können im Ernstfall jedoch aufgrund abgestellter Möbel oder Lagergüter nicht sofort erreicht werden.

Sichtkontrolle und Instandhaltung unterscheiden

Für die Praxis ist wichtig, zwischen einer einfachen Sichtkontrolle im laufenden Betrieb und einer fachgerechten Instandhaltung durch eine befähigte Person zu unterscheiden.

Sichtkontrolle durch den Betreiber

  • Feuerlöscher vorhanden?
  • Standort frei zugänglich?
  • Kennzeichnung sichtbar?
  • Plombe vorhanden?
  • Prüfplakette aktuell?
  • äußere Beschädigungen erkennbar?
  • Druckanzeige im grünen Bereich, sofern vorhanden?

Instandhaltung durch befähigte Person

  • fachgerechte Prüfung des Geräts
  • Kontrolle von Behälter, Armaturen und Schlauch
  • Prüfung von Dichtheit und Funktion
  • Bewertung des Löschmittels
  • Instandsetzung oder Austausch bei Mängeln
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Häufige Mängel

Im Rahmen von Brandschutzbegehungen treten häufig folgende Mängel auf:

Typische Mängel bei Feuerlöschern

Überfällige Prüfung

Die Prüfplakette ist abgelaufen oder nicht nachvollziehbar.

📦

Zugestellt

Paletten, Möbel oder Kartons verhindern den schnellen Zugriff.

⚠️

Beschädigungen

Korrosion, defekte Schläuche oder beschädigte Armaturen.

📍

Fehlende Kennzeichnung

Standorte sind nicht ausreichend gekennzeichnet.

🔥

Falscher Feuerlöscher

Die vorhandene Löschmittelart passt nicht zum Brandrisiko.

📄

Dokumentation fehlt

Prüfungen wurden durchgeführt, sind aber nicht nachvollziehbar dokumentiert.

🔩

Fehlender Sicherungsstift

Sicherung oder Plombe fehlen oder sind beschädigt.

🧯

Fehlender Wandhalter

Das Gerät ist nicht ordnungsgemäß befestigt oder steht ungesichert.

🗺️

Standortplan fehlt

Feuerlöscherstandorte sind nicht in Plänen oder Unterlagen nachvollziehbar.

Nahaufnahme Instandhaltungsnachweis Feuerlöscher
Prüfnachweis am GerätPrüf- und Instandhaltungsnachweise sollten eindeutig zuordenbar und lesbar sein.
Prüfnachweis an Feuerlöscher mit nächster Instandhaltung
FristenkontrolleÜberfällige Prüfungen sollten als Mangel dokumentiert und nachverfolgt werden.

CO₂-Feuerlöscher und besondere Standorte

Je nach Brandgefährdung und Nutzung können unterschiedliche Löschmittel erforderlich sein. CO₂-Feuerlöscher werden häufig dort eingesetzt, wo Folgeschäden durch Pulver vermieden werden sollen, zum Beispiel in Bereichen mit elektrischen Anlagen. Entscheidend ist immer die objektbezogene Bewertung.

Hinweis zu CO₂-Feuerlöschern: CO₂-Feuerlöscher eignen sich nicht für alle Brandklassen und sind insbesondere für Fettbrände ungeeignet. In kleinen oder schlecht belüfteten Räumen kann beim Einsatz von CO₂ außerdem eine Erstickungsgefahr entstehen.
CO2 Feuerlöscher in einer Küche
CO₂-Feuerlöscher im KüchenbereichGeeignete Löschmittelart und Standort müssen zur Nutzung und Gefährdung passen.
Zwei Feuerlöscher an unterschiedlichen Stellen in einem Flur
Unterschiedliche FeuerlöscherartenJe nach Nutzung können verschiedene Löschmittelarten im selben Objekt erforderlich sein.
Hinweis zu Pulverlöschern: Pulverlöschmittel sind sehr wirksam, können jedoch erhebliche Verschmutzungen und Folgeschäden verursachen, insbesondere an elektrischen Anlagen oder empfindlichen Geräten. Die Auswahl des Löschmittels sollte deshalb immer objektbezogen erfolgen.

Checkliste für die Kontrolle von Feuerlöschern

Bei jeder Brandschutzbegehung sollten unter anderem folgende Punkte kontrolliert werden:

Feuerlöscher vorhandenrichtige Anzahlrichtige Löschmittelleicht zugänglichStandortkennzeichnung vorhandenPrüfplakette aktuellPlombe vorhandenkeine BeschädigungenBedienungsanleitung lesbarkeine KorrosionWandhalterung vorhandenDokumentation vollständig

Dokumentation schafft Nachvollziehbarkeit

Die Prüfung eines Feuerlöschers sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.

Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält beispielsweise:

  • Datum,
  • Standort,
  • Gerätetyp,
  • Hersteller,
  • Prüfplakette,
  • festgestellte Mängel,
  • Fotos,
  • Risikobewertung,
  • Maßnahmen,
  • verantwortliche Person,
  • Frist,
  • Nachweis der Mängelbeseitigung.

Nur so lässt sich später nachweisen, dass Betreiber ihre Pflichten erfüllt haben.

Nahaufnahme Feuerlöscher mit Bedienhinweisen und Löschmittelangaben
Detailprüfung: Beschriftung, Bedienhinweise, Löschmittelangaben und äußere Beschädigungen sollten im Rahmen der Sichtkontrolle berücksichtigt werden.
Ablauf der Dokumentation
1
Kontrollieren
2
Mangel erfassen
3
Foto aufnehmen
4
Maßnahme festlegen
5
Mangel schließen

Praxisbeispiel

Während einer Brandschutzbegehung in einer Pflegeeinrichtung wurde festgestellt, dass mehrere Feuerlöscher zwar vorhanden waren, jedoch teilweise durch Möbel verdeckt wurden. Zusätzlich waren bei zwei Geräten die Prüfplaketten bereits abgelaufen.

Die Mängel wurden fotografisch dokumentiert, priorisiert und den verantwortlichen Personen zugewiesen. Nach Durchführung der Wartung und Freiräumung der Standorte wurden die Nachweise hochgeladen und die Mängel revisionssicher abgeschlossen.

Dieses Beispiel zeigt, dass organisatorische Defizite häufig eine größere Rolle spielen als technische Defekte.

Praxisgalerie: Feuerlöscher in unterschiedlichen Gebäudebereichen

Die folgenden Fotos zeigen typische Standorte und Details, die im Rahmen einer Brandschutzbegehung kontrolliert werden können.

Feuerlöscher im Treppenhaus
Treppenhaus / FlurFeuerlöscher müssen sichtbar und im Gefahrenfall schnell erreichbar sein.
Feuerlöscher mit Kennzeichnung
StandortkennzeichnungDie Kennzeichnung unterstützt das schnelle Auffinden im Ernstfall.
Feuerlöscher in Küchenbereich
KüchenbereichNutzung und Brandgefährdung beeinflussen die Auswahl des geeigneten Löschmittels.
CO2 Feuerlöscher
CO₂-LöscherBesondere Löschmittelarten sollten objektbezogen begründet und dokumentiert sein.

Fotos: OBERIXA / eigene Praxisaufnahmen aus Brandschutzbegehungen.

Wie unterstützt OBERIXA?

Mit OBERIXA können Feuerlöscher direkt während der Brandschutzbegehung digital erfasst werden.

Dabei lassen sich unter anderem dokumentieren:

  • Standort,
  • Fotos,
  • Prüfplaketten,
  • festgestellte Mängel,
  • Risikobewertung,
  • Verantwortlichkeiten,
  • Fristen,
  • Nachweise der Mängelbeseitigung.

Dadurch entsteht eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Prüfprozesses.

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Rechtliche Hinweise

Die Anforderungen an Feuerlöscher richten sich nach der jeweiligen Nutzung des Gebäudes, den Vorgaben der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept sowie den einschlägigen technischen Regelwerken.

Je nach Objekt können insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2, DGUV Information 205-023, DIN 14406-4, DIN EN 3, Herstellerangaben sowie die objektbezogenen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept relevant sein.

Häufige Fragen zu Feuerlöschern

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

In der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine befähigte Person, sofern Hersteller oder besondere Einsatzbedingungen nichts anderes vorgeben.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Die Prüfung sollte durch eine entsprechend befähigte Person nach den geltenden technischen Regeln erfolgen.

Müssen Feuerlöscher dokumentiert werden?

Ja. Prüfungen, Wartungen und festgestellte Mängel sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Reicht eine Prüfplakette aus?

Nein. Die Prüfplakette ersetzt keine vollständige Dokumentation der durchgeführten Prüfung.

Was passiert bei festgestellten Mängeln?

Mängel sollten bewertet, dokumentiert, einer verantwortlichen Person zugewiesen und bis zur vollständigen Beseitigung nachverfolgt werden.

Müssen Feuerlöscher frei zugänglich sein?

Ja. Feuerlöscher müssen im Ernstfall schnell erreichbar sein. Zugestellte oder verdeckte Feuerlöscher stellen einen organisatorischen Brandschutzmangel dar.

Welche Feuerlöscher sind erforderlich?

Das hängt von Brandgefährdung, Nutzung, Grundfläche, Löschmitteleinheiten und den objektbezogenen Anforderungen ab. Maßgeblich sind unter anderem ASR A2.2, Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung.

Darf ich einen Feuerlöscher selbst prüfen?

Eine einfache Sichtkontrolle kann der Betreiber oder eine beauftragte Person durchführen. Die fachgerechte Instandhaltung und Prüfung des Feuerlöschers sollte jedoch durch eine befähigte Person erfolgen.

Was kostet die Prüfung eines Feuerlöschers?

Die Kosten hängen von Gerätetyp, Anzahl der Feuerlöscher, Standort, Anfahrt und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten ab. Für Betreiber ist weniger der Einzelpreis entscheidend als eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Geräte und Fristen.

Was ist der Unterschied zwischen Feuerlöscher-Wartung und Feuerlöscher-Instandhaltung?

Im Alltag wird häufig von Wartung gesprochen. Fachlich präziser ist meist die Instandhaltung, weil neben der Kontrolle auch Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit umfasst sein können.

Fazit

Feuerlöscher sind unverzichtbare Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Ihre Schutzwirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, dass sie regelmäßig geprüft, ordnungsgemäß instand gehalten und vollständig dokumentiert werden.

Regelmäßige Kontrollen, die konsequente Beseitigung festgestellter Mängel und eine nachvollziehbare Dokumentation helfen Betreibern dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und die Sicherheit von Personen und Gebäuden dauerhaft zu gewährleisten.

Autor

TÜV-zertifizierter Brandschutzbeauftragter

Dieser Beitrag wurde von einem TÜV-zertifizierten Brandschutzbeauftragten erstellt und vermittelt praxisnahes Fachwissen zu Betreiberpflichten, Brandschutzbegehungen, Dokumentation und der digitalen Mängelverfolgung im vorbeugenden Brandschutz.

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