
Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Im Brandfall ermöglichen sie die Bekämpfung von Entstehungsbränden bereits in der Anfangsphase und können dadurch Menschenleben retten sowie erhebliche Sachschäden verhindern.
Damit Feuerlöscher ihre Schutzfunktion zuverlässig erfüllen können, müssen sie regelmäßig geprüft, instand gehalten und dokumentiert werden. Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Feuerlöscher jederzeit einsatzbereit sind und den geltenden Anforderungen entsprechen.
Dieser Beitrag erläutert die Betreiberpflichten, typische Prüfintervalle, häufige Mängel sowie die Bedeutung einer nachvollziehbaren Dokumentation.
Ein Feuerlöscher, der im Ernstfall nicht funktioniert, erfüllt seine Schutzfunktion nicht.
Gründe hierfür können unter anderem sein:
Viele dieser Mängel sind von außen kaum erkennbar und werden erst im Rahmen einer fachgerechten Prüfung festgestellt.
Betreiber müssen sicherstellen, dass ausreichend geeignete Feuerlöscher vorhanden sind und sich jederzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden.
Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Feuerlöscher jederzeit funktionsfähig, zugänglich und entsprechend der Gefährdungsbeurteilung in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Hierzu gehören insbesondere:
Die konkreten Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, der DGUV Information 205-023 „Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten“, der DIN 14406-4-4, Herstellerangaben sowie aus der Baugenehmigung und dem objektspezifischen Brandschutzkonzept.
Je nach Gebäudeart können zusätzlich bauordnungsrechtliche Anforderungen, Sonderbauvorschriften oder behördliche Auflagen relevant sein.
Die Auswahl des Feuerlöschers muss zur vorhandenen Brandgefährdung passen. Nicht jedes Löschmittel ist für jede Brandklasse geeignet.
| Brandklasse | Typische brennbare Stoffe | Geeignete Löschmittel |
|---|---|---|
| A | feste Stoffe, z. B. Holz, Papier, Textilien | Wasser, Schaum, Pulver |
| B | flüssige oder flüssig werdende Stoffe, z. B. Benzin, Lacke, Kunststoffe | Schaum, CO₂, Pulver |
| C | gasförmige Stoffe | Pulver |
| D | Metalle, z. B. Magnesium oder Aluminiumspäne | Metallbrandlöscher |
| F | Speiseöle und Speisefette | Fettbrandlöscher |
Feuerlöscher müssen im Ernstfall schnell auffindbar und erreichbar sein. Deshalb gehören Standortkennzeichnung, freie Zugänglichkeit und eine zur Nutzung passende Platzierung zu den wichtigsten Prüfpunkten.
Tragbare Feuerlöscher sind entsprechend den Herstellerangaben und den anerkannten Regeln der Technik regelmäßig instand zu halten. In der Praxis erfolgt die Instandhaltung bei den meisten tragbaren Feuerlöschern im Regelfall alle zwei Jahre, sofern Hersteller oder besondere Einsatzbedingungen keine kürzeren Intervalle vorgeben.
Zusätzlich sollten Betreiber regelmäßige Sichtkontrollen durchführen.
| Prüfung / Kontrolle | Typisches Intervall |
|---|---|
| Sichtkontrolle durch Betreiber | regelmäßig, objektabhängig |
| Fachgerechte Prüfung tragbarer Feuerlöscher | in der Regel mindestens alle 2 Jahre |
| Kontrolle nach Nutzung oder Beschädigung | unverzüglich |
| Sonderfälle / besondere Einsatzbedingungen | nach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung |
Praxishinweis: Bei Brandschutzbegehungen gehören fehlende oder überfällige Feuerlöscher sowie zugestellte Standorte regelmäßig zu den häufigsten organisatorischen Mängeln.
Nicht selten sind Feuerlöscher zwar vorhanden, können im Ernstfall jedoch aufgrund abgestellter Möbel oder Lagergüter nicht sofort erreicht werden.Für die Praxis ist wichtig, zwischen einer einfachen Sichtkontrolle im laufenden Betrieb und einer fachgerechten Instandhaltung durch eine befähigte Person zu unterscheiden.
Im Rahmen von Brandschutzbegehungen treten häufig folgende Mängel auf:
Die Prüfplakette ist abgelaufen oder nicht nachvollziehbar.
Paletten, Möbel oder Kartons verhindern den schnellen Zugriff.
Korrosion, defekte Schläuche oder beschädigte Armaturen.
Standorte sind nicht ausreichend gekennzeichnet.
Die vorhandene Löschmittelart passt nicht zum Brandrisiko.
Prüfungen wurden durchgeführt, sind aber nicht nachvollziehbar dokumentiert.
Sicherung oder Plombe fehlen oder sind beschädigt.
Das Gerät ist nicht ordnungsgemäß befestigt oder steht ungesichert.
Feuerlöscherstandorte sind nicht in Plänen oder Unterlagen nachvollziehbar.
Je nach Brandgefährdung und Nutzung können unterschiedliche Löschmittel erforderlich sein. CO₂-Feuerlöscher werden häufig dort eingesetzt, wo Folgeschäden durch Pulver vermieden werden sollen, zum Beispiel in Bereichen mit elektrischen Anlagen. Entscheidend ist immer die objektbezogene Bewertung.
Bei jeder Brandschutzbegehung sollten unter anderem folgende Punkte kontrolliert werden:
Die Prüfung eines Feuerlöschers sollte nachvollziehbar dokumentiert werden.
Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält beispielsweise:
Nur so lässt sich später nachweisen, dass Betreiber ihre Pflichten erfüllt haben.
Während einer Brandschutzbegehung in einer Pflegeeinrichtung wurde festgestellt, dass mehrere Feuerlöscher zwar vorhanden waren, jedoch teilweise durch Möbel verdeckt wurden. Zusätzlich waren bei zwei Geräten die Prüfplaketten bereits abgelaufen.
Die Mängel wurden fotografisch dokumentiert, priorisiert und den verantwortlichen Personen zugewiesen. Nach Durchführung der Wartung und Freiräumung der Standorte wurden die Nachweise hochgeladen und die Mängel revisionssicher abgeschlossen.
Dieses Beispiel zeigt, dass organisatorische Defizite häufig eine größere Rolle spielen als technische Defekte.
Die folgenden Fotos zeigen typische Standorte und Details, die im Rahmen einer Brandschutzbegehung kontrolliert werden können.
Fotos: OBERIXA / eigene Praxisaufnahmen aus Brandschutzbegehungen.
Mit OBERIXA können Feuerlöscher direkt während der Brandschutzbegehung digital erfasst werden.
Dabei lassen sich unter anderem dokumentieren:
Dadurch entsteht eine strukturierte und nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Prüfprozesses.
Die Anforderungen an Feuerlöscher richten sich nach der jeweiligen Nutzung des Gebäudes, den Vorgaben der Baugenehmigung, dem Brandschutzkonzept sowie den einschlägigen technischen Regelwerken.
Je nach Objekt können insbesondere die Arbeitsstättenverordnung, ASR A2.2, DGUV Information 205-023, DIN 14406-4, DIN EN 3, Herstellerangaben sowie die objektbezogenen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept relevant sein.
In der Regel mindestens alle zwei Jahre durch eine befähigte Person, sofern Hersteller oder besondere Einsatzbedingungen nichts anderes vorgeben.
Die Prüfung sollte durch eine entsprechend befähigte Person nach den geltenden technischen Regeln erfolgen.
Ja. Prüfungen, Wartungen und festgestellte Mängel sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.
Nein. Die Prüfplakette ersetzt keine vollständige Dokumentation der durchgeführten Prüfung.
Mängel sollten bewertet, dokumentiert, einer verantwortlichen Person zugewiesen und bis zur vollständigen Beseitigung nachverfolgt werden.
Ja. Feuerlöscher müssen im Ernstfall schnell erreichbar sein. Zugestellte oder verdeckte Feuerlöscher stellen einen organisatorischen Brandschutzmangel dar.
Das hängt von Brandgefährdung, Nutzung, Grundfläche, Löschmitteleinheiten und den objektbezogenen Anforderungen ab. Maßgeblich sind unter anderem ASR A2.2, Brandschutzkonzept und Gefährdungsbeurteilung.
Eine einfache Sichtkontrolle kann der Betreiber oder eine beauftragte Person durchführen. Die fachgerechte Instandhaltung und Prüfung des Feuerlöschers sollte jedoch durch eine befähigte Person erfolgen.
Die Kosten hängen von Gerätetyp, Anzahl der Feuerlöscher, Standort, Anfahrt und erforderlichen Instandsetzungsarbeiten ab. Für Betreiber ist weniger der Einzelpreis entscheidend als eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Geräte und Fristen.
Im Alltag wird häufig von Wartung gesprochen. Fachlich präziser ist meist die Instandhaltung, weil neben der Kontrolle auch Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit umfasst sein können.
Feuerlöscher sind unverzichtbare Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes. Ihre Schutzwirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, dass sie regelmäßig geprüft, ordnungsgemäß instand gehalten und vollständig dokumentiert werden.
Regelmäßige Kontrollen, die konsequente Beseitigung festgestellter Mängel und eine nachvollziehbare Dokumentation helfen Betreibern dabei, ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und die Sicherheit von Personen und Gebäuden dauerhaft zu gewährleisten.
TÜV-zertifizierter Brandschutzbeauftragter
Dieser Beitrag wurde von einem TÜV-zertifizierten Brandschutzbeauftragten erstellt und vermittelt praxisnahes Fachwissen zu Betreiberpflichten, Brandschutzbegehungen, Dokumentation und der digitalen Mängelverfolgung im vorbeugenden Brandschutz.
OBERIXA unterstützt Betreiber dabei, Feuerlöscher objektbezogen zu kontrollieren, Mängel mit Fotos zu dokumentieren und Maßnahmen bis zur Beseitigung systematisch zu verfolgen.
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