
Brandschutzbegehungen zeigen in der Praxis immer wieder ähnliche Schwachstellen. Häufig geht es nicht um komplizierte technische Defekte, sondern um organisatorische Mängel, fehlende Kontrolle, unklare Zuständigkeiten oder eine unvollständige Dokumentation.
Für Betreiber ist entscheidend, solche Mängel nicht nur zu erkennen, sondern sie nachvollziehbar zu bewerten, zu priorisieren und bis zur vollständigen Beseitigung nachzuverfolgen. Erst dann entsteht ein belastbarer Nachweis über den Zustand des Brandschutzes im Objekt.
Dieser Fachartikel fasst die häufigsten Mängel bei Brandschutzbegehungen zusammen, erklärt die typischen Ursachen und zeigt, welche Maßnahmen Betreiber daraus ableiten sollten.
Brandschutzmängel entstehen selten plötzlich. Meist entwickeln sie sich im laufenden Betrieb: Räume werden anders genutzt, Möbel werden umgestellt, Flure werden als Lagerflächen verwendet, Zuständigkeiten ändern sich oder Nachweise werden nicht konsequent abgelegt.
Gerade deshalb sind regelmäßige Brandschutzbegehungen so wichtig. Sie machen sichtbar, ob der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz im Alltag tatsächlich funktioniert.
Flure, Technikräume oder Türen werden zweckentfremdet.
Verantwortlichkeiten sind nicht eindeutig geregelt.
Festgestellte Mängel bleiben offen oder werden nicht kontrolliert.
Nachweise fehlen, sind veraltet oder nicht auffindbar.
Praxishinweis: Die meisten Brandschutzmängel entstehen nicht, weil Betreiber Sicherheit bewusst vernachlässigen. Sie entstehen, weil sich Gebäude im Alltag verändern und diese Veränderungen nicht systematisch kontrolliert und dokumentiert werden.
Betreiber müssen dafür sorgen, dass Brandschutzmaßnahmen dauerhaft wirksam bleiben. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen, die Beseitigung erkannter Mängel und eine nachvollziehbare Dokumentation.




Die Anforderungen können sich je nach Objekt insbesondere aus der Landesbauordnung, Sonderbauvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung, der ASR A2.2, der ASR A2.3, dem Brandschutzkonzept, der Baugenehmigung und behördlichen Auflagen ergeben.
Wichtig ist: Eine Brandschutzbegehung ist kein Selbstzweck. Ihr Wert entsteht erst dann, wenn Feststellungen in konkrete Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Fristen und Nachweise überführt werden.
Bei Brandschutzbegehungen sollten Mängel nicht nur gesammelt, sondern auch priorisiert werden. Ein blockierter notwendiger Fluchtweg hat eine andere Dringlichkeit als eine beschädigte Beschilderung in einem Nebenraum.
Die folgenden Mängel treten in der Praxis besonders häufig auf. Entscheidend ist immer die objektbezogene Bewertung: Nutzung, Personenanzahl, Mobilität der Nutzer, Gebäudegröße und behördliche Anforderungen können die Risikoeinstufung erheblich beeinflussen.
Ein Mangel ist erst dann vollständig bearbeitet, wenn er nicht nur festgestellt, sondern auch bewertet, behoben und abschließend dokumentiert wurde.
In einer Pflege-WG wurden Rollatoren und Wäschewagen regelmäßig in notwendigen Fluren abgestellt. Die Begehung zeigte, dass nicht fehlende Technik, sondern fehlende organisatorische Regeln das Hauptproblem waren.
Maßnahme: Freihaltung der Flure, Unterweisung des Personals, Kennzeichnung von Abstellflächen und regelmäßige Nachkontrolle.
Mehrere Brandschutztüren standen dauerhaft offen, weil Beschäftigte kurze Wege bevorzugten. Gleichzeitig waren keine zulässigen Feststellanlagen vorhanden.
Maßnahme: Sofortige Entfernung der Keile, technische Bewertung möglicher Feststellanlagen und Dokumentation der Unterweisung.
Die folgende Checkliste eignet sich als Orientierung für Brandschutzbegehungen. Entscheidend bleibt immer die objektbezogene Bewertung.
Die konkrete Bewertung von Brandschutzmängeln hängt immer vom Objekt ab. Maßgeblich sind insbesondere Gebäudeart, Nutzung, Baugenehmigung, Brandschutzkonzept, behördliche Auflagen und die jeweils geltenden technischen Regeln.
| Grundlage | Relevanz für Brandschutzbegehungen |
|---|---|
| Landesbauordnung / Musterbauordnung | Allgemeine bauordnungsrechtliche Anforderungen an sichere Gebäude. |
| Sonderbauvorschriften | Zusätzliche Anforderungen je nach Nutzung, etwa Pflege, Versammlung oder Verkauf. |
| Arbeitsstättenverordnung | Grundpflichten des Arbeitgebers zur sicheren Arbeitsstätte. |
| ASR A2.2 | Maßnahmen gegen Brände, Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Anforderungen. |
| ASR A2.3 | Fluchtwege, Notausgänge sowie Flucht- und Rettungspläne. |
| DIN 14096 | Brandschutzordnung und Verhalten im Brandfall. |
| DIN 14675 | Brandmeldeanlagen, soweit im Objekt relevant. |
| Baugenehmigung und Brandschutzkonzept | Objektspezifische Anforderungen, die Vorrang vor allgemeinen Annahmen haben können. |
OBERIXA unterstützt Betreiber dabei, Brandschutzmängel strukturiert zu erfassen, zu bewerten und bis zur vollständigen Beseitigung nachzuverfolgen.
Während der Begehung können Mängel direkt mit Foto, Standort, Risikobewertung, Maßnahme, Verantwortlichkeit und Frist dokumentiert werden. In der Mängelbeseitigungsverfolgung bleibt anschließend nachvollziehbar, welcher Mangel offen, überfällig, in Bearbeitung, zur Freigabe oder bereits geschlossen ist.
Besonders häufig sind zugestellte Fluchtwege, verkeilte Brandschutztüren, überfällige Prüfungen, fehlende Kennzeichnungen, Brandlasten und unvollständige Dokumentation.
Ja. Jede Feststellung sollte nachvollziehbar mit Ort, Beschreibung, Foto, Risikobewertung, Maßnahme, Verantwortlichem und Frist dokumentiert werden.
Die Gesamtverantwortung liegt beim Betreiber. Einzelne Aufgaben können delegiert werden, die Nachverfolgung sollte jedoch nachvollziehbar organisiert sein.
Das hängt vom Risiko ab. Kritische Mängel können sofortige Maßnahmen erfordern. Weniger dringende Mängel sollten mit angemessener Frist dokumentiert werden.
Nein. Ein Bericht dokumentiert den Zustand zum Zeitpunkt der Begehung. Entscheidend ist zusätzlich die Nachverfolgung bis zur vollständigen Mängelbeseitigung.
Fotos machen Mängel nachvollziehbar und erleichtern die spätere Kontrolle, ob die Beseitigung tatsächlich erfolgt ist.
Eine pauschale Frist lässt sich nicht sicher für jedes Objekt nennen. Nachweise sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie sie für Betreiberpflichten, Behörden, Versicherer oder interne Prüfungen relevant sein können.
Nein. Unklare Alarmierungsabläufe, fehlende Unterweisungen oder nicht nachverfolgte Mängel können im Ernstfall erhebliche Auswirkungen haben.
In Pflege-WGs sind Fluchtwege, Brandschutztüren, Alarmierungsabläufe, Personalbesetzung und Dokumentation besonders wichtig, da Bewohner häufig auf Unterstützung angewiesen sind.
Häufige Mängel bei Brandschutzbegehungen entstehen meist im laufenden Betrieb. Sie betreffen nicht nur Technik, sondern vor allem Organisation, Nutzung, Zuständigkeiten und Dokumentation.
Für Betreiber ist entscheidend, Mängel nicht nur festzustellen, sondern sie systematisch zu bewerten, zu priorisieren und bis zur nachweisbaren Beseitigung zu verfolgen.
Eine digitale Mängelverfolgung schafft Transparenz, reduziert Wiederholungsmängel und unterstützt einen dauerhaft sicheren Gebäudebetrieb.
TÜV-zertifizierter Brandschutzbeauftragter
Dieser Beitrag wurde von einem TÜV-zertifizierten Brandschutzbeauftragten erstellt und vermittelt praxisnahes Fachwissen zu Betreiberpflichten, Brandschutzbegehungen, Dokumentation und der digitalen Mängelverfolgung im vorbeugenden Brandschutz.
OBERIXA unterstützt Betreiber dabei, Mängel aus Brandschutzbegehungen objektbezogen zu dokumentieren, zu priorisieren und bis zur vollständigen Beseitigung nachzuverfolgen.
Demo anfragen